Datum: 

5 May 2025

Autor: 

PREO AG

Gebrauchtsoftware


Gebrauchte Softwarelizenzen – der unsichtbare Unternehmenswert

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, geopolitische Konflikte, Energiekrise, Inflation, Lieferketten-Probleme, ausufernde Bürokratie – die Anzahl der Krisenherde innerhalb weniger Jahre hat massiven Einfluss auf die europäische und insbesondere die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Die Folge: Selbst niedrige Wachstumsprognosen werden wiederholt nach unten korrigiert, die Gesamtwirtschaft in Deutschland stagniert und insbesondere angeschlagenen Unternehmen geht zunehmend die Luft aus. So stieg die Zahl der Insolvenzen in Deutschland im vergangenen Jahr um fast 25 Prozent auf über 22.000, der höchste Wert seit 2015, Tendenz steigend. Besonders stark fiel der prozentuale Anstieg bei größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden von über 44 Prozent ins Gewicht, darunter prominente Beispiele wie Galeria Karstadt Kaufhof oder FTI-Touristik.


Die damit verbunden Gläubigerschäden beliefen sich nach einer Analyse der Creditreform Wirtschaftsforschung im Jahr 2024 auf über 56 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor lag der Wert noch bei knapp 32 Milliarden. Insolvenzverwalter haben zwangsläufig alle Hände voll zu tun, um Unternehmenswerte zu ermitteln und zu sichern sowie Gläubigeransprüche so weit wie möglich zu bedienen.


In diesem Blog-Beitrag erklären wir, warum gebrauchte Softwarelizenzen einen beträchtlichen Unternehmenswert darstellen und zeigen anhand eines praktischen Beispiels, was der Verkauf auf dem Software-Zweitmarkt nicht nur im Rahmen einer Insolvenz einbringen kann.


Softwarelizenzverkauf – was Insolvenzverwalter beachten sollten

Spätestens seit den höchstrichterlichen Urteilen des EuGH und des BGH in den Jahren 2012 und 2013 ist der legale Kauf und Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen  innerhalb der Europäischen Union vollständig geklärt und von allen Marktteilnehmer, inklusive der großen Hersteller wie Microsoft oder Adobe akzeptiert.

Doch beim Handel mit gebrauchter Software gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit der Eigentümerwechsel, beispielsweise bei einem Verkauf, rechtssicher abläuft:


  • Die nicht mehr benötigten Lizenzen sind erstmals in der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden. Seit 2012 gilt bei gebrauchten Softwarelizenzen der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz auch für Download-Software, der durch die höchstrichterlichen Urteile gesichert ist.

  • Die Softwarelizenz des Herstellers ist zeitlich unbegrenzt.

  • Nur gekaufte Softwarelizenzen können auch weiterverkauft werden.

  • Softwarelizenzen aus Volumenverträgen können auch teilweise verkauft werden, da einzelne Lizenzen eines Volumenvertrags ein eigenständiges Kopieren des Computerprogramms darstellen. Eine Ausnahme gibt es hier lediglich im Bereich von Client-Server-Installationen.

  • Die gebrauchte Software muss mit dem Verkauf auch faktisch übertragen werden. Dazu muss die Software vor dem Verkauf von den jeweiligen Rechnern deinstalliert sowie der Prozess transparent dokumentiert werden.



Den richtigen Anbieter für den Softwarelizenzverkauf finden

Bei einem rechtssicheren Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen, insbesondere bei großen Volumenlizenzen weitverbreiteter Standardsoftware von Microsoft, sollten Insolvenzverantwortliche konsequent darauf achten, dass vor allem die folgenden Auswahlkriterien anbieterseitig erfüllt werden:


  • Strikte Beachtung der europäischen und nationalen Gesetze sowie gültiger Rechtsprechung

  • Vollumfängliche Transparenz der Rechtekette inklusive Dokumentation der Lizenzhistorie

  • Rechtskonforme Übertragung mit Deinstallationserklärung und Lizenzweitergabe

  • Ausschluss unklarer Lizenzquellen oder ungekennzeichneter EDU-Lizenzen

  • Verständliche und faire Verträge ohne versteckte Klauseln oder Bedingungen.

  • Nachweisbare Erfolge und zufriedene Kunden

Wir haben diese und ergänzende Kriterien in einer Checkliste zum kostenfreien Download zusammengestellt, mit deren Hilfe Insolvenzverwalter oder Unternehmensverantwortliche bei der Anbieterwahl auf der sicheren Seite sind.

PREO-Tipp: Software-Assets vorab durch Lizenzexpert*innen rechtlich prüfen lassen

Vor einem Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen sollte der genaue Bestand ermittelt und dokumentiert werden. Dabei empfehlen die PREO-Lizenzexpert*innen, diesen durch einen auf europäisches Lizenzrecht spezialisierten Anbieter rechtlich prüfen zu lassen, um von der Angebots- bis zur Abwicklungsphase einen transparenten und compliance-konformen Lizenzverkauf zu gewährleisten.


PREO bietet Insolvenzverantwortlichen eine langjährige Expertise im Ankauf gebrauchter Softwarelizenzen aus Unternehmensinsolvenzen. Dazu zählen insbesondere große Volumenlizenzen von weitverbreiteter Standardsoftware, wie Anwendungen, Betriebssysteme oder Server von Microsoft und anderen großen Softwareanbietern. Die PREO-Lizenzexpert*innen erstellen Ihnen gerne ein kostenfreies Angebot, erstellen eine Analyse des aktuellen Lizenzbestands und sorgen für einen rechtssicheren Lizenztransfer.



Beispiel Insolvenzverfahren: Softwarelizenzverkauf bringt sechsstelligen Erlös

Innerhalb des Insolvenzverfahrens der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG wurde durch den Verkauf bestehender Softwarelizenzen an PREO vom Insolvenzverwalter ein mittlerer sechsstelliger Betrag generiert. Bei den verwertbaren Produkten handelte es sich zum Großteil um Microsoft-Lizenzen aus einem Enterprise Agreement für etwa 4.500 Arbeitsplätze, Serverlizenzen, CALs und Citrix-Lizenzen.


Warum sich die verantwortlichen Insolvenzverwalter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH neben den finanziellen Aspekten vor allem aus Sicherheits- und Compliance-Gründen für einen Verkauf der gebrauchten Softwarelizenzen an PREO entschieden, erfahren Sie in diesem Kundencase.


Mit PREO setzen Sie auf einen erfahrenen und seriösen B2B-Anbieter

Als einer der Pioniere im europäischen Handel mit gebrauchter Software bietet PREO Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Verwaltungen jederzeit eine große Auswahl an gebrauchten Volumenlizenzen, insbesondere aktuelle und ältere Programmversionen von Standardsoftware marktführender Hersteller, wie Microsoft oder Adobe.


Diese stammen beispielsweise auch aus Beständen insolventer Unternehmen und werden vor einem Weiterverkauf lückenlos geprüft, so dass eine auditsichere Dokumentation der Rechtekette gewährleistet ist. Doch nicht nur in puncto Rechtssicherheit und Compliance von gebrauchten Softwarelizenzen haben PREO-Kund*innen alle Vorteile auf ihrer Seite und profitieren von


  • hohen Einsparungen bei den laufenden Lizenzkosten von bis zu 70 Prozent gegenüber der jeweiligen Neuversion.
       
  • 100 Prozent rechts- und auditsicherer Lizenzerwerb mit höchster Transparenz in allen Abwicklungsschritten inklusive kompletter Dokumentation im PREO-Lizenzportal “Easy Compliance“.

  • einer persönlichen Beratung zu allen Fragen rund um Lizenztransaktionen oder der Integration von gebrauchten Softwarelizenzen in klassische Netzwerkstrukturen oder hybride Cloud-Modelle.

  • bestehenden Kapazitäten zum Software-Lizenzmanagement bei großen IT-Infrastrukturprojekten mit tausenden Arbeitsplätzen und länderübergreifenden Standorten.

  • mehr Nachhaltigkeit im IT-Bereich durch die Förderung einer aktiven Kreislaufwirtschaft und die Senkung des unternehmerischen CO2-Fußabdrucks. Apropos Nachhaltigkeit: PREO ist als einziger Händler für Gebrauchtsoftware mit einer aktuellen Scorecard bei EcoVadis, dem weltweit größten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings, gelistet.

  • der Expertise aus zahlreichen Referenzprojekten, die PREO in den vergangenen Jahren bereits für namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Sektoren erfolgreich realisiert hat.