Datum: 

22 Jun 2023

Autor: 

PREO AG

Green-IT


Wie Unternehmen mit Gebrauchtsoftware einen nachhaltigen Beitrag leisten

Klimaneutralität bis zum Jahr 2050, so lautet das Ziel des European Green Deal der EU-Kommission. Deutschland will das bereits bis zum Jahr 2045 erreichen. Einige Mitgliedstaaten sind ähnlich ambitioniert oder gehen sogar noch darüber hinaus. 


Auch wenn die Zielmarken scheinbar noch in weiter Ferne liegen, hat der Transformationsprozess in vielen Wirtschaftsbereichen bereits begonnen, denn die Herausforderungen sind auf allen Ebenen immens. Um notwendige Veränderungen kontinuierlich voranzutreiben, sorgt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU dafür, dass die aktuell bereits bestehenden Dokumentations- und Offenlegungspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung schrittweise von aktuell EU-weit rund 11.700 Unternehmen auf etwa 50.000 Unternehmen ausgedehnt werden.



Offenlegungspflicht bisher nur für große kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Die Berichts- und Offenlegungspflicht erfolgt nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und betrifft aktuell Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen, kapitalmarktorientiert sind sowie mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme aufweisen. Hinzu kommen Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften mit und ohne Börsennotierung.

Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht detaillierte nichtfinanzielle Informationen offenlegen und darstellen, wie nachhaltig sie in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales agieren. Dabei gibt es aktuell noch keine starren Berichtsvorgaben. Als Grundlage dienen daher aktuell sowohl landesweite als auch europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, wie beispielsweise die des Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder der Global Reporting Initiative.


Nachhaltigkeitsberichterstattung – wann greift für wen die Offenlegungspflicht?

Die Ausdehnung der Offenlegungspflicht über den jeweiligen unternehmerischen Stand und die Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit sind in drei Stufen vorgesehen. Neben großen Unternehmen werden ab Januar 2024 auch immer mehr Mittelständler einbezogen.


Stufe 1 > ab 1. Januar 2024  


Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen, sowie Unternehmen der gleichen Größenordnung ohne Kapitalmarktorientierung.


Stufe 2 > ab 1. Januar 2025


Große und mittelständische Unternehmen, die bisher nicht der CSR-Richtlinie unterliegen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro sowie mindestens 250 Beschäftigte.

Stufe 3 > ab 1. Januar 2026


Börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute oder firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Nach aktuellen Schätzungen werden allein in Deutschland durch die Ausdehnung der EU-Vorschrift etwa 15.000 Unternehmen betroffen sein, sodass sich neben großen Unternehmen auch eine Vielzahl an Mittelständlern spätestens für das Berichtsjahr 2024 intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen.


Gut zu wissen:

  • Noch im Jahr 2023 werden auf EU-Ebene verbindliche Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards) definiert, um die Berichte zu standardisieren und damit vergleichbarer zu machen.

  • Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen vor Offenlegung künftig den Abschlussprüfenden oder einem unabhängigen Dienstleister vorgelegt werden, um durch eine externe Kontrollinstanz eine möglichst hohe Informationssicherheit zu gewährleisten.  



PREO-Tipp: Übergangsfrist für KMU   

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können über eine Opt-out-Regelung einen längeren Übergangszeitraum in Anspruch nehmen, sodass sie bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind. Nichtsdestotrotz wird es darauf ankommen, sich frühzeitig mit dem Thema unternehmerischer Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen und die Effektivität einzelner Maßnahmen zu testen. Dabei bietet sich der Einsatz von gebrauchten Softwarelizenzen insbesondere für mittelständische Unternehmen mit einem hohen Anteil stationärer Arbeitsplätze an. Die PREO-Lizenzexpert*innen beraten Sie gerne persönlich, wie auch Ihr Unternehmen davon nachhaltig profitiert.




Nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der IT durch Software-Zweitverwertung 

Im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung werden jährlich europaweit hohe Summen investiert, um auf dem neuesten Stand zu sein und zu bleiben. Selbst bei Standardsoftware wie Microsoft Windows oder MS Office erscheint im Schnitt alle zwei bis drei Jahre eine neue Lizenzversion heraus, die die bestehende ablöst. Neuversionen übersteigen aber in der Regel viele Anforderungen des Arbeitsalltags, sodass praxiserprobte Vorgänger-Versionen in den meisten Fällen noch über mehrere Jahre die Arbeitsplatzanforderungen erfüllen und das bei vollem Hersteller-Support. Da Software aber im Gegensatz zu den meisten Consumer-Produkten nicht altert und keine Abnutzungserscheinungen auftreten, eignet sie sich besonders für die Wiederverwertung. Sofern alle rechtlichen Voraussetzungen für die Lizenzübertragung erfüllt sind, spricht nichts gegen eine Zweit- oder sogar Drittverwertung und damit den Einstieg in eine nachhaltige und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.  
 

Längere Hard- und Software-Zyklen als IT-Beitrag für mehr Nachhaltigkeit

Wer sein Unternehmen auch vor dem Hintergrund der erweiterten CSR-Berichts- und Offenlegungspflichten nachhaltig aufstellen will, kommt um eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft nicht herum. Wie notwendig das ist, zeigt sich im IT-Bereich besonders in den unternehmensinternen Nutzungszyklen der verschiedenen Hardware-Komponenten, wie Desktop- und Mini-PCs, Notebooks oder Server. Diese sind mit durchschnittlich 4,9 Jahren deutlich zu kurz. Da Hard- und Software systembedingt aufeinander abgestimmt sind, verursacht ein leistungsstarkes Software-Upgrade oft auch ein physisches Upgrade der Hardware-Seite. So benötigt beispielsweise Microsoft Windows 10 im Vergleich zu seinem Vorgänger Windows 95 etwa 40-mal mehr Prozessorleistung, 250-mal mehr Arbeitsspeicher und eine 320-mal größere Festplattenkapazität. Schon für Unternehmen mit einer niedrigen dreistelligen Anzahl an Arbeitsplätzen führt das zu einer erheblichen Steigerung von Energie und Hardware-Ressourcen inklusive der damit verbundenen CO2-Emissionen.

Um weltweite Ressourcen nachhaltig zu schonen und langfristig klimaneutral zu wirtschaften, müssen sich auch die Nutzungszyklen für Hardware und Software signifikant verlängern. Die systematische Zweitverwertung von Software kann hierzu einen messbaren und damit dokumentierbaren Beitrag im IT-Bereich leisten, der im Rahmen der CSR-Berichterstattung offengelegt werden kann.

Nachhaltiger Wirtschaften – die Vorteile gebrauchter Softwarelizenzen

Mit der Integration von Gebrauchtsoftware in ihre bestehende Software-Landschaft profitieren Unternehmen nicht nur von hohen Preisvorteilen im Vergleich zur jeweiligen Neuversion von bis zu 70 Prozent, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Die Vorteile bei einem Kauf oder Verkauf gebrauchter Volumenlizenzen von oder an PREO liegen auf der Hand:

  1. Aktive Förderung der Kreislaufwirtschaft im Software-Asset-Management

  2. Weltweite Ressourcenschonung durch längere Nutzungszyklen der Hardware

  3. Reduzierung des unternehmerischen CO2-Fußabdrucks  

  4. Effektiver Beitrag zur Corporate Digital Responsibility

  5. Beweis, dass nachhaltiges Wirtschaften nicht nur ein Imagefaktor ist, sondern ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität  


Haben Sie Interesse an unseren Angeboten für ein nachhaltigeres Software-Lizenzmanagement? Die PREO-Lizenzexpert*innen beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie mit gebrauchter Software das IT-Budget Ihres Unternehmens nachhaltig entlasten und dabei aktiv zum Klimaschutz beitragen. 



Unsere Motivation: Mehr Effizienz und Nachhaltigkeit für tausende Unternehmen

Als Pionier im europäischen Handel mit gebrauchter Software haben wir in den vergangenen zehn Jahren über 5.000 Unternehmen, Organisationen und öffentliche Träger mit der rechts- und auditsicheren Übertragung von weit über einer Million Lizenzen zu hohen Einsparungen und mehr Nachhaltigkeit in ihrem Software-Asset-Management verholfen.


In unseren Referenzprojekten, die wir bereits für zahlreiche namhafte Unternehmen erfolgreich realisieren konnten, zeigen wir Ihnen im Detail, wie das ganz praktisch funktioniert.