
Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot empfahl dem Gericht schon im April den Weiterverkauf gebrauchter Software generell als rechtmäßig zu erklären. In den meisten Fällen folgt das EuGH der Empfehlung des Generalanwaltes. Sobald nähere Informationen vorliegen wird EUREAS an dieser Stelle berichten.
Quelle: EUREAS e.V.
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