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Glossar





Das Wichtigste in Kürze.

Ein weites Feld braucht Übersicht: Hier finden Sie Informationen zu Produkten, Leistungen und Fachbegriffen aus der Welt des Software Remarketings.

Audit
Das Auditing wird in der Wirtschaftsbranche verstanden als die Überprüfung interner Aktivitäten mit dem Ziel Nachweise für diese zu erlangen. In der Informationstechnologie und besonders im Bereich der Software bezeichnen Audits die Überprüfung im Rahmen von Lizenzierungen. So wird kontrolliert, ob die genutzte Software ausreichend lizenziert ist. Fraglich bleibt hierbei, ob die Hersteller rechtlich die Erlaubnis für diese Art der Überprüfung inne haben. 

COA

Abkürzung für Certificate of Authenticity, ein Echtheitszertifikat für FPP und OEM Software. Der Aufkleber befindet sich häufig am Computer oder auf der Produktverpackung. 

Direktlizenzen
Direktlizenzen sind Lizenzen, die direkt beim Hersteller oder einem Vertriebspartner erworben werden. Bei Softwarelizenzen besteht grundsätzlich aber kein Unterschied zwischen der Nutzung von Gebrauchtlizenzen oder Direktlizenzen. Der Einsatz von Gebrauchtlizenzen ist aus Sicht der Ordnungsmäßigkeit also gleichbedeutend zu dem von Direktlizenzen.

Downloadsoftware
Mit dem Begriff Downloadsoftware werden Softwareprodukte bezeichnet, die via Download erworben werden. Dabei erhält der Nutzer beim Kauf einen Lizenzschlüssel, der zur Aktivierung der installierten Software dient. Ob per Download gelieferte Software, wie Datenträger basierte Software ohne Zustimmung des Herstellers wieder verkauft werden kann ist zur Zeit strittig. preo empfiehlt den Anwendern, zu jeder Software Datenträger zu bestellen, da mit diesen die Erschöpfung des Verbreitungsrechtes des Herstellers eintritt und diese in der Folge ohne Zustimmung des Herstellers weiter verkauft werden können.  

Downgrade
Wenn eine neuere Version einer Software erworben wird, jedoch eine ältere Version der gleichen Software  (Vorgänger-Version) eingesetzt wird, handelt es sich um ein Downgrade. Standardisierung auf eine Version senkt IT-Kosten und ist ein möglicher Grund für diesen Vorgang. Downgradefähig sind vor allem Produkte aus Volumenlizenzen und Betriebssystemlizenzen. 

Einzellizenzen
Bei Einzellizenzen darf die erworbene Software im Gegensatz zu Volumenlizenzen nur auf einem einzigen PC installiert und genutzt werden. 

Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG)
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers auf einmal mit Einverständnis des Inhabers eines Schutzrechts in Verkehr gebrauchte Kopien eines Computerprogramms erschöpft. Der Hersteller hat in der Folge keinen Einfluss mehr auf die weitere Zirkulation der Software im Markt. Ob eine Erschöpfung auch bei Downloadsoftware eintritt ist zur Zeit strittig.

EULA (End User License Agreement/Endbenutzer-Lizenzvertrag)
Eine EULA ist eine Lizenzvereinbarung, in der ein Softwarehersteller die Nutzungsrechte einer Software regelt. 

FPP
FPP ist die Abkürzung für Full Package Product. Es handelt sich dabei um einzelne Datenträger mit Software, wie sie der Kunde im Handel kaufen kann. Diese Einzelpakete fassen in der Regel den Datenträger und die Dokumentation in einem Paket (Softwarebox) zusammen. Diese Software darf grundsätzlich nur auf einem einzigen Rechner installiert werden (Einzellizenz). Ein Wiederverkauf ist zulässig.

Fehllizenzierung
Im Rahmen von Software-Planungen ist eine Reihe von Variablen zu beachten. Hierzu zählen unterschiedliche Lizenz- und Wartungsmodelle oder die zahlreichen verschiedenen Versionen einzelner Produkte. Diese komplexen Strukturen führen häufig zu Unterlizenzierung oder Überlizenzierung. Die jeweilige Situation wird häufig durch SAM (Software Asset Management) Projekte oder Audits aufgedeckt. Abhilfe kann durch den Erwerb gebrauchter Software geschaffen werden, über die eine kostengünstige Standardisierung möglich ist. Ungenutzte Software lässt sich in der Regel, wenn es sich um gekaufte und nicht gemietete Produkte handelt, verkaufen und führt so zu einer Verbesserung der Liquidität.

Gebrauchte Software
Gebrauchte Software ist solche, die bereits einmal vom Hersteller, bzw. einem Handelspartner an eine Unternehmen verkauft wurde. Diese Lizenzen werden vom „Vorbesitzer“ nicht – oder nicht mehr – benötigt und deshalb verkauft. Gebrauchte Lizenzen werden im Gegensatz zu Direktlizenzen nicht unmittelbar beim Hersteller oder einem seiner Erfüllungsgehilfen erworben, sondern in der Regel bei einem spezialisierten Händler. Dieser Händler organisiert die Übertragung vom Verkäufer auf den Käufer und informiert den originären Softwarehersteller über diesen Prozess. Da Software sich jedoch nicht abnutzen kann, beschreibt der Begriff  „gebraucht" nicht den Zustand einer Software, sondern lediglich, dass ein Vorbesitzer diese bereits besessen, bzw. genutzt hatte. Diese Software ist wie neuwertig.

Geistiges Eigentum
Urheberrecht

Nutzungsrecht einer Software
Indem ein Kunde eine Software erwirbt, erhält er bestimmte Nutzungsrechte an dieser. Der Käufer erwirbt eine Kopie des Computerprogamms. Die entsprechenden Verträge enthalten detaillierte urheberrechtliche Bestimmungen und legen fest, in welchem Umfang die Software vom Einzelnutzer bzw. vom Unternehmen eingesetzt und genutzt werden kann.

OEM - Software Original Equipment Manufacturer (Originalausrüstungshersteller)
Als OEM-Software werden Programme zur Erstausstattung von Computern bezeichnet, die zusammen mit einem neuen PC zu einem günstigen Preis verkauft werden. Der Kunde zahlt also beim Neukauf eines Computers mit einer vorinstallierten OEM-Version weniger, als wenn er denselben PC und eine normale Verkaufsversion der gleichen Software getrennt kauft.

Diese Softwarelizenzen sind ggf. jedoch mit eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden.

OEM-Software beinhaltet in der Regel einen Datenträger, den Echtheitsnachweis COA mit Produktkey und ggf. ein kleines Handbuch. OEM-Software kann frei wiederverkauft werden.

Ordnungsgemäßer Lizenzübergang
Bei der Weiterveräußerung von gebrauchten Software-Lizenzen müssen der Verkäufer, der Käufer und der Händler die ordnungsgemäße Übertragung und den erlaubten Einsatz der Softwarelizenzen sicherstellen. Der ordnungsgemäße Lizenzübergang ist nur durch eine transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu erreichen.

Der Verkäufer der Lizenzen muss die Herkunft und damit die Rechtekette der zu übertragenden Lizenzen lückenlos nachweisen können. Der Käufer ist für die Vollständigkeit der übergebenen Lizenznachweise verantwortlich. Der Händler fungiert als Schnittstelle zwischen Verkäufer und Käufer und dem Softwarehersteller. Das Vorgehen der preo Software AG hat sich als "Best Practice" im Markt etabliert, da die preo über die für die Kommunikation mit den Softwareherstellern notwendige Expertise verfügt. Auf diese Weise wird der ordnungsgemäße Ablauf des Lizenzübergangs sichergestellt.

Transparenter Transfer von gebrauchter Software.

PUR – Product Use Rights
Microsoft veröffentlicht quartalsweise neue PURs, die jeweils die Rechte der Anwender zum Einsatz der Software definieren.

Remarketing
Hinter dem Begriff Remarketing verbergen sich der Verkauf und das Vermarkten von gebrauchten Gegenständen, wie exemplarisch IT-Hardware, Produktionsmaschinen – oder eben Softwarelizenzen.

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, überzählige Lizenzen im Rahmen eines als Software Remarketing bezeichneten Prozesses weiter zu verwerten. Insbesondere die Industrie und der Handel haben in den letzten drei bis vier Jahren verstärkt nicht benötigte Lizenzen abgegeben und dadurch ihr IT-Budget stark entlastet. So ist es keine Seltenheit, dass Anwender durch das Vermarkten ihrer nicht benötigten Lizenzen bis zu 50 Prozent eines Lizenzprojektes gegenfinanzieren können.

Software Asset Management (SAM)
Unter Software Asset Management wird ein Bündel an unterschiedlichen Geschäftsprozessen verstanden, mit deren Hilfe der Softwarebestand eines Unternehmens verwaltet und kontrolliert wird. Das prozessorientierte Vorgehen wird unterstützt durch Software Asset Management-Tools.

Software Asset Management-Tools (SAM-Tools)
Software Asset Management Tools unterstützen die Verwaltung und Inventarisierung der im Unternehmen vorhandenen Software und Lizenzen. Bei diesem Ansatz werden die Geräte und die Anzahl der Lizenzen gezählt und miteinander abgeglichen. Das Ergebnis ist fast immer sowohl die Identifikation ungenutzter und als auch benötigter Software und damit die Rekapitalisierung ungenutzter Software, bzw. die kostengünstige Beschaffung gebrauchter Software.

Softwarelizenz
Mit einer Softwarelizenz OEM, Volumenlizenz erhält ein Anwender das Recht, ein Softwareprogramm zu installieren und zu nutzen. Der Großteil der Software wird aktuell erworben. Für jedes Softwareprogramm, das installiert wird, benötigt man deshalb eine Softwarelizenz. 

Systembuilder Lizenzen
Systembuilder Lizenzen sind Einzellizenzen, die über autorisierte Zwischenhändler an Systemhersteller (System Builder)  verkauft werden. Die Produkte sind häufig günstiger als FPP und werden in der Regel in einem Bundle mit Hardware angeboten.

Unterlizenzierung
Unterlizenzierung ist eine Form einer Fehllizenzierung, bei dem ein Anwenderunternehmen nicht die tatsächlich benötigten Lizenzanzahl besitzt. Eine Unterlizenzierung bedingt immer ein rechtliches Risiko. 

Urheberrecht
Mit Urheberrecht wird der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Der Grundgedanke ist hierbei die Wahrung der Interessen des Urhebers. Seine Leistungen sollen geschützt und angemessen honoriert werden. Traditionell wurden Kompositionen, Gemälde, Skulpturen oder Texte als schützenswerte Schöpfungen eingestuft.

Basierend auf einer EU-Richtlinie von 1991 wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen in deutsches Recht überführt (§69 UrhG). So sind in Deutschland seit Juni 1993 Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Software zählt in Deutschland gleichberechtigt zu den geschützten Gütern wie Literatur, Kunst oder Wissenschaft.

Durch diese rechtlichen Rahmenbedingungen erhält der Rechteinhaber den ihm zustehenden Schutz seiner geistigen Schöpfungen. Er kann über die erste Veräußerung und die Vervielfältigung seiner Werke entscheiden. Entsprechend des Erschöpfungsgrundsatzes, der ebenfalls mit der EU-Richtlinie von 1991 auch auf Software Anwendung findet, erlischt das Recht des Uhrhebers den weiteren Verkehr von Werken nach der ersten willentlichen Veräußerung zu kontrollieren.

Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Urheberrecht

Überlizenzierung
Überlizenzierung ist eine Form einer Fehllizenzierung, bei dem das Anwenderunternehmen am tatsächlichen Bedarf vorbei zu viele Lizenzen besitzt.

Übertragung von Lizenzen
Ordnungsgemäßer Lizenzübergang

Volumenlizenzen
Im Gegensatz zu Einzellizenzen erwirbt der Anwender bei Volumenlizenzen eine größere Anzahl an Lizenzen und bekommt das Recht eingeräumt die Software auf mehreren PCs zu installieren und zu nutzen. In der Regel wird mindestens ein Datenträger übergeben, der gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages zur Installation der Software eingesetzt werden darf – der Anwender erhält das Recht eine entsprechende Anzahl an Kopien der Software zu erstellen. 

Zweitvermarktung
Remarketing

 


Zu den preo Angeboten von gebrauchter Software.

Ich setze preoritäten!

Frank Rödel, Bereichsleiter Technik, Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
"Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung mit der preo Software AG beim Erwerb gebrauchter Lizenzen verliefen unkompliziert, schnell und sehr professionell. Empfehlenswert!"
Stephan Leuermann, IT-Leiter, Stadtwerke Steinfurt
"Die Stadtwerke Steinfurt GmbH suchte einen kompetenten Partner für den Erwerb von gebrauchten Office-Lizenzen und fanden diesen in der preo Software AG. Die Einbeziehung des Herstellers in die Lizenzübertragung war das entscheidende Kriterium für die Partnerwahl."
Axel Plaßmeier, Leiter System- u. Netzwerktechnik, Nehlsen AG
„Bei der Harmonisierung auf Office 2003 überzeugte uns die preo AG durch die transparente Lizenzübertragung unter Einbindung des Herstellers.“
Wolfgang Berchem, Verantwortlicher IT-Infrastruktur, Schüco International KG
"preo überzeugt mit offenem Dialog, transparenten Prozessen und einer guten Betreuung während der Evaluierungsphase und der gesamten Abwicklung." 
Alexander Woletz, IT Stratege des DSGV
„Gemeinsam mit der preo Software AG können wir Sparkassen dabei unterstützen, kostengünstige und bedarfsgerechte Software einzusetzen.“

Aktuelles

News und Facts zu preo und zum Thema Software Remarketing:
06.10.11 - preo Software AG erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Microsoft und schaltet Bundeskartellamt ein

Hamburg, 6. Oktober 2011. Das Landgericht Hamburg hat eine Einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Dem Antrag der preo Software AG wurde am 30.09.2011 stattgegeben. Vorausgegangen war dem...