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30.07.2010

ZDNet.de: „Gebrauchtsoftware: Preo gewinnt vor Gericht gegen Microsoft“

Microsoft darf Lizenzübertragungen nicht aus formalen Gründen widersprechen. Dies hat nun das Landgericht Hamburg entschieden und stärkt damit den Markt für gebrauchte Software.

Die Zweitvermarktung ist umstritten: Immer wieder gibt es Ärger zwischen Händlern für gebrauchte Software und Softwareherstellern, die den Secondhand-Markt am liebsten stoppen möchten.

Die Strategie der Hersteller beruht dabei oftmals auf dem Prinzip der Verunsicherung. Auch in diesem Fall: Microsoft nutzte die Offenlegung aller Transferdetails, um im Nachhinein die Übertragung anzuzweifeln. Die preo Software AG fühlte sich dadurch in im Wettbewerb gestört und klagte, berichtet ZDNet.de. Das Urteil des Landgerichts Hamburg: preo ist im Recht, da die Zurückweisung der Transferanzeigen unlauter ist. „Microsoft habe mit seinen Anschreiben den ‚Eindruck erweckt, die Übertragung der Computerprogramme sei durch die Klägerin nicht wirksam beziehungsweise nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden’“, so das Fachmagazin.

Die preo Software AG fühlt sich in Ihrem Handeln bestärkt. „Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil die Basis für eine reibungslosere Bearbeitung der Transfers bei Microsoft bilden wird“, so Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG.

Eine Grundsatzentscheidung für den Handel mit gebrauchter Software wird Ende September vom BGH erwartet.

 

Den kompletten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ZDNet.de



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