
Zu den erfolgskritischen Faktoren einer Verwaltungseinheit zählt das richtige Bereitstellen von IT-Kapazitäten – insbesondere auch von Software. Um den IT-Etat zu entlasten, können Budgetverantwortliche beispielsweise nicht benötigte Softwarelizenzen verwerten, wie dies die Stadtwerke Kiel mit Ihrem Microsoft Enterprise Agreement taten; sie verkauften ihre Lizenzen an die preo Software AG aus Hamburg.
Durch den als Remarketing bezeichneten Prozess können Einrichtungen jeder Größenordnung bis zu 30 Prozent des ursprünglichen Software-Anschaffungspreises refinanzieren. Dies ist möglich, weil Software keinerlei Abnutzung unterliegt und sich nicht verbraucht. Beim Remarketing-Prozess verkaufen Eigentümer von Software ihre nicht benötigten Lizenzen an spezialisierte Handelshäuser – wie die preo, erhalten direkt einen monetären Ausgleich und können die finanziellen Mittel sofort wiedereinsetzen.
Auch das Beschaffen von Lizenzen über das Konzept „gebrauchte Software“ stellt, trotz guter Rahmenverträge bei Neukauf, eine interessante Einkaufsquelle dar. Preisvorteile vonbis zu 50 Prozent gegenüber dem traditionellen Erwerb von Lizenzen sind möglich.
Beispielsweise haben die Schleswig-Holsteinische Landeshauptstadt Kiel und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Kunden der preo Software AG Volumenlizenzen über das Modell „gebrauchte Software“ erworben.
„Besonders wichtig war für uns – neben einer günstigen Beschaffung – eine klare und rechtsverbindliche Gestaltung der Übertragung.Dieshat sehr gut funktioniert“, erklärt Heinrich Freese, IT-Leiter bei des Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Der erfahrene IT-Mann räumt gleichzeitig ein, dass er anfangs etwas skeptisch gegenüber dieser Form der Beschaffung war. „Wir haben die oft unterschiedliche Berichterstattung in den Medien verfolgt, deshalb kamen zunächst Zweifel und einige Fragen auf: Wie erfolgt die Übertragungder Lizenzen, welche Sicherheiten haben wir und wie verhalten sichdie Hersteller?“, schildert Freese seine anfänglichen Bedenken. „Das Modell der preo Software AG, mit ihrem transparenten Konzept und der Einbindung der Hersteller, überzeugte uns schließlich“, so das positive Fazit von Heinrich Freese.
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News und Facts zu preo und zum Thema Software Remarketing:
Hamburg, 6. Oktober 2011. Das Landgericht Hamburg hat eine Einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Dem Antrag der preo Software AG wurde am 30.09.2011 stattgegeben. Vorausgegangen war dem...