
„Der Kunde habe ein Recht auf die Lizenzübertragung und Microsoft könne den Transfer nicht nachträglich und generell untersagen“, berichtet ITespresso. Damit sind die Anschreiben, die Microsoft wiederholt an Anwender geschickt hat, Wettbewerbsbehinderung für die preo Software AG. Boris Vöge, Vorstand von preo, freut sich über das Urteil: Er geht davon aus, dass es die Basis für zukünftig reibungslose Transfers bei Microsoft bilde.
Die Information über die Transferdetails und die Offenlegung der Rechtekette wird so wieder zu einem klaren Vorteil der preo Software AG, der nicht von Microsoft behindernd ausgenutzt werden darf.
Den kompletten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ITespresso
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