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30.07.2010

Handelsblatt: „Gebrauchtsoftware: Microsoft unterliegt vor Gericht“

Natürlich wehren sie sich: Softwareherstellern ist die Weiterveräußerung von gebrauchten Lizenzen ein Dorn im Auge. Doch die Verunsicherungs-Strategie klappt nicht immer. In einem aktuellen Unterlassungsurteil wurden nun die Rechte der Gebrauchtsoftware-Händler, vor allem aber der Anwender, gestärkt.

Das Handelsblatt nennt es eine „unendliche Schlammschlacht“: Der An- und Verkauf von gebrauchter Software führt immer wieder zu Rechtsstreits. Dieses mal steht die preo Software AG im Mittelpunkt, die sich bisher durch besonders transparente und sichere Transferprozesse hervorgetan hat. Sie klagte gegen Microsoft, da der Software-Riese in Anschreiben an Kunden Lizenzübertragungen im Nachhinein anzweifelte. Dies ist laut Landgericht Hamburg nicht rechtens.

Das Handelsblatt resümiert: „Das Gericht stellt  fest, dass ein Käufer einer Microsoft-Software ein generelles Recht besitzt, ordnungsgemäß erworbene Lizenzen auch an Dritte zu übertragen. Microsoft könne dieses Recht nicht generell nachträglich wiederufen oder den Transfer grundsätzlich untersagen.“

 

Den kompletten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: Handelsblatt Blog



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