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01.12.2008

Gutachten: Verkauf von gebrauchter Software zulässig

Es ist ein Sieg für den Kunden: Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist grundsätzlich erlaubt. Dies besagt ein Gutachten, das von der nordrhein-westfälischen Stadt Arnsberg in Auftrag gegeben wurde.

Das Ergebnis von Gutachter Matthias Leistner ist eindeutig: „Anbieter von Gebrauchtsoftware sind grundsätzlich in der Lage, bei Beachtung der notwendigen Voraussetzungen, Kommunen nutzungsfähige Software zu liefern, ohne dass es dafür einer Zustimmung des Herstellers bedarf.“

Nicht nur die Behörden der Stadt Arnsberg dürfte das freuen, denn mit gebrauchter Software lässt sich viel Geld sparen – sowohl beim Einkauf als auch beim Verkauf. Den Softwareherstellern hingegen ist dieser Handel ein Dorn im Auge. Sie schüchtern ihre Kunden durch Wiederveräußerungsverbote ein oder verlangen vom Verkäufer der gebrauchten Programme, dass dieser um Erlaubnis fragt.

Kunden sollten sich jedoch nicht irritieren lassen. Gerade wenn ein Gebraucht-Software-Händler mit einbezogen wird, werden Risiken minimiert; die preo Software AG bezieht die Softwarehersteller im Handel sogar mit ein. Damit ist preo einer der transparentesten Händler am Markt.

 

Quelle: Netzwelt



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