
Der Softwarehersteller hatte permanent behauptete, die Zulässigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels hänge davon ab, was im individuellen Lizenzvertrag und den darin getroffenen Übertragungsregeln stehe.
Das Gericht hat Microsoft nun verboten weiterhin zu verbreiten, dass der Weiterverkauf von Volumenlizenzen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht erlaubt sei. Ebenso ist es Microsoft künftig untersagt zu behaupten, dass der Weiterverkauf von “Lizenzen aus Volumenlizenzvertrag an Dritte nicht zulässig ist“.
Sollte Microsoft diese Verfügung missachten, drohen den Verantwortlichen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder bis zu insgesamt zwei Jahre Haft.
Quelle: ITespresso.de
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