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01.03.2011

Gebrauchtsoftware: Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und den Realitäten am Markt.

Die Diskussion über den Erschöpfungsgrundsatz von gebrauchter Software, die per Download erworben wurde, verzerre die Wahrnehmung von Nutzern – berichtet die Computerwelt. Tatsächlich werde die Übertragung von gebrauchter Software in der Regel von den Herstellern nicht beanstandet.

Noch immer hat der EuGH kein Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz bei Download-Software gesprochen. Aber hat das erwartete Urteil für die Mehrheit der Nutzer überhaupt eine Relevanz?

99 Prozent der Softwareübertragungen würden unbeanstandet durchgeführt, so die Computerwelt. „Diese Lizenzen würden seit Jahren [...] weltweit legal und lizenzvertragskonform [...] übertragen.“ Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG, stützt diese Aussage. Die Rechtslage sei für auf Datenträgern vertriebene Gebrauchtsoftware eindeutig: Hier ist der Weiterverkauf erlaubt.

Mittlerweile hat sich der transparente Übertragungsprozess der preo Software AG, als Best Paractice  am Markt etabliert. preo legt hierbei beispielsweise die Rechtekette komplett offen und Verkäufer, Käufer und Hersteller werden über die Transferdetails informiert.

Quelle: Computerwelt.at 



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