
Noch immer hat der EuGH kein Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz bei Download-Software gesprochen. Aber hat das erwartete Urteil für die Mehrheit der Nutzer überhaupt eine Relevanz?
99 Prozent der Softwareübertragungen würden unbeanstandet durchgeführt, so die Computerwelt. „Diese Lizenzen würden seit Jahren [...] weltweit legal und lizenzvertragskonform [...] übertragen.“ Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG, stützt diese Aussage. Die Rechtslage sei für auf Datenträgern vertriebene Gebrauchtsoftware eindeutig: Hier ist der Weiterverkauf erlaubt.
Mittlerweile hat sich der transparente Übertragungsprozess der preo Software AG, als Best Paractice am Markt etabliert. preo legt hierbei beispielsweise die Rechtekette komplett offen und Verkäufer, Käufer und Hersteller werden über die Transferdetails informiert.
Quelle: Computerwelt.at
preo Newsletter
Immer eine Information voraus.
Newsletter abonnieren
preo Infoportal
Hier finden Sie Pressebilder und weitere wichtige Unterlagen im Überblick.
Downloadbereich
Pressekontakt
Für Pressevertreter steht ein eigenes Kontaktformular zur Verfügung.
Pressekontakt
News und Facts zu preo und zum Thema Software Remarketing:
Hamburg, 26. April 2012. Die preo Software AG hat sich dazu entschlossen, die Firma Microsoft im Wege einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg zu verklagen. Microsoft hatte erneut Kunden...
Hamburg, 24. April 2012. Ein Gutachten, das am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt wurde, empfiehlt für gebrauchte Software generell den Weiterverkauf als rechtmäßig...