
Dem EuGH-Gutachten war ein Rechtsstreit zwischen dem deutschen Software-Reseller Usedsoft und dem US-Unternehmen Oracle um den Wiederverkauf per Download ausgelieferter Software vorausgegangen (Az.: C-128/11). Der Softwarehändler berief sich dabei auf den so genannten Erschöpfungsgrundsatz, bei dem die Verbreitungsrechte eines Herstellers an seiner Ware nach ihrem Verkauf innerhalb der EU, verfallen. Oracle argumentierte diese Regel sei bei Software aus dem Internet nicht anwendbar, da sie physisch nicht existiere.
Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot empfiehlt dem Gericht nun pro Wiederverkauf gebrauchter Software zu urteilen, da eine "Abtretung des Nutzungsrechts an einer Programmkopie sehr wohl einen Verkauf (...) darstellt, und zwar selbst dann, wenn der Rechtsinhaber, wie Oracle es tut, eine etwas künstliche Aufspaltung in die Zugänglichmachung der Programmkopie und die Einräumung des Nutzungsrechts vornimmt." Bot führte weiter aus: "Ich bezweifle, dass es unter die Wahrung der Rechte fällt, die den spezifischen Gegenstand des Urheberrechts ausmachen, wenn es dem Rechtsinhaber gestattet wird, einer Person, die das Eigentum an einer Programmkopie ordnungsgemäß erworben hat, die Weiterveräußerung dieser Kopie zu untersagen."
In einem zukünftigen Markt, wo Software meist nicht mehr auf CDs verkauft, sondern direkt beim Hersteller aus dem Internet geladen wird, hätte ein Urteil, das der Empfehlung des Generalanwalts folgt enormen Einfluss auf den Gebrauchtsoftware-Markt. So ist der Tenor dementsprechend positiv: "Das EuGH-Rechtsgutachten bestätigt und bestärkt unser Geschäftsmodell der uneingeschränkten Transparenz, sowie unseren Wunsch nach freiem Warenaustausch", so Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG. Besonders im Hinblick auf elektronisch vertriebene Software zeige dieses Gutachten eine "sehr erfreuliche und positive Tendenz."
Über preo:
Die preo Software AG ist einer der führenden Anbieter für die Zweitvermarktung von Software-Lizenzen (Software Remarketing) mit Sitz in Hamburg und Niedersachsen. Das Unternehmen wurde 2005 gegründet. Die nach ISO zertifizierten Übertragungsprozesse von preo gehören zu den derzeit Transparentesten am Markt für gebrauchte Software.. Zum Kundenportfolio gehören internationale Konzerne, Unternehmen des Mittelstandes, sowie der öffentliche Sektor und Kommunen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.preo-ag.com
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
preo Software AG
Boris Vöge, Vorstand
Mühlenkamp 31
22303 Hamburg
Germany
Mail b.voege(at)preo-ag.com
Mobil +49 177 8240333
Fon +49 40 429 328 - 20
Fax +49 40 429 328 - 11
Web www.preo-ag.com
preo Newsletter
Immer eine Information voraus.
Newsletter abonnieren
preo Infoportal
Hier finden Sie Pressebilder und weitere wichtige Unterlagen im Überblick.
Downloadbereich
Pressekontakt
Für Pressevertreter steht ein eigenes Kontaktformular zur Verfügung.
Pressekontakt
News und Facts zu preo und zum Thema Software Remarketing:
Aktuell berichten Onlinemedien über ein Urteil des Oberlandesgericht in Frankfurt das wichtige Impulse für eine weitere Öffnung des „Gebrauchtsoftware-Marktes“ setzt.
Das Onlineversandhaus Amazon sicherte sich in den U.S.A. ein Patent, das einen Marktplatz für gebrauchte digitale Objekte sichert. IT- Business berichtet: „Neben E-Books, Audio- und Videodateien will...