
Der Handel mit gebrauchter Software ist grundsätzlich erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Besonders wichtig: Transparenz. „Gerade Microsoft verlangt permanent und lautstark nach transparenten Lizenzübertragungen. preo legt die Rechteketten immer komplett offen und informiert die Hersteller über die Transferdetails“, erklärt Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG. Diese Offenlegung hat Microsoft jedoch wiederholt ausgenutzt und Kunden angeschrieben, um den Transferprozess im Nachhinein anzuzweifeln.
preo hielt das Verhalten des Software-Riesen für unangebracht und reichte im Herbst 2009 eine Klage wegen Wettbewerbsbehinderung ein. Das Landgericht Hamburg gab preo Recht und untersagt die „unsachlichen Anschreiben in Zusammenhang mit Lizenzübertragungen“ seitens Microsoft.
crn.de berichtet, dass durch die Anschreiben der falsche Eindruck erweckt würde, dass die Transferprozesse nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden seien; dies sei tatsächlich eine Wettbewerbsbehinderung. Microsoft dürfe nicht aus rein formalen Gründen eine Bearbeitung von Softwareübertragungen zurückweisen.
Den kompletten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: CRN.de
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