
„Die Vorteile liegen eindeutig in der Kosteneinsparung von bis zu 50 Prozent“, weiß Vöge. Und auch nach dem Erwerb hat die gebrauchte Software keine Nachteile: „Der Käufer gebrauchter Software erwirbt die Nutzungsrechte an der Software mit den gleichen Rechten und natürlich auch Pflichten, wie der Erstlizenznehmer.“ Somit kann Software nach Nutzungsende auch wieder rekapitalisiert werden. Für den Lizenzhandel empfiehlt Vöge einen möglichst transparenten Anbieter von gebrauchter Software: „Der Anwender sollte einen Händler wählen, der ihm alle mit den Lizenzen verbundenen Informationen zur Verfügung stellt.“
Das komplette Interview finden Sie unter folgendem Link: Computerworld
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