
Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG, erklärt die für ihn ärgerliche Sachlage: „Gerade Microsoft verlangt permanent und lautstark nach transparenten Lizenzübertragungen. preo legt die Rechteketten immer komplett offen und informiert die Hersteller über die Transferdetails. Dies nutzt Microsoft jedoch zunehmend aus, um den Übertragungsprozess nachhaltig zu stören.“
Diese Wettberwerbsbehinderung führte im Herbst 2009 zu einer Klage seitens preo – nun wurde dem Gebrauchtsoftware-Händler Recht gegeben.
Durch die Anschreiben von Microsoft wurde der Anschein erweckt, die Übertragung sei nicht rechtens, berichtet Computerwelt von der Urteilsbegründung. „Kunden haben ein Anrecht auf vertraglich zugesicherte Zustimmung zu Transfers an Dritte und diese könne in keinem Fall nachträglich von Microsoft wieder generell untersagt werden, führt das LG Hamburg aus“, erklärt das Fachmagazin weiter.
Ein Urteil, das die Seite der Anwender stärkt – für Boris Vöge ein wichtiger Schritt, um einen noch reibungsloseren Ablauf der Transfers zu garantieren.
Den kompletten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: Computerwelt
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