
Kein Wunder: Anwender können rund 40 bis 60 Prozent der Lizenzkosten beim Einkauf sparen, und auch der Verkauf ungenutzter Lizenzen schafft liquide Mittel. Zudem besteht die Möglichkeit, auch ältere Software zu erwerben, die über den regulären Markt nicht mehr verkauft wird. Die Computer Zeitung berichtet, dass auch rechtliche Sorgen unbegründet seien. „In den letzten zwei Jahren hat sich herauskristallisiert, dass die Verfügungsverbote in den Standardverträgen der Hersteller unwirksam sind und die grundsätzliche Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software gesetzlich festgelegt ist“, so Matthias Riemann, Geschäftsführer der Munich Strategy Group.
Quelle: Computer Zeitung, 39. Jahrgang Nr. 13 vom 23. März 2009
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