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20.09.2009

Aktuelle Information zum Handel von gebrauchten Microsoft Volumenlizenz

Eine Pressemeldung der Microsoft Deutschland GmbH vom 20. Mai 2009 sorgt erneut für Verwirrung bei Interessenten von gebrauchten Softwarelizenzen. In der Meldung heißt es: "gebrauchte Volumenlizenzen können nicht ohne Zustimmung von Microsoft weiter übertragen werden". Microsoft bezieht sich in seiner Pressemeldung im Wesentlichen auf ein Urteil des OLG Frankfurt (11 W 15/09). Bei den in der Frankfurter Urteilsbegründung erwähnten Volumenlizenzen handelt es sich jedoch nicht um Microsoft Select, OPEN oder Enterprise Agreement (EA) Lizenzen, sondern vielmehr um Vervielfältigungsrechte zur Erstellung und zum Verkauf von OEM Lizenzen. Mit diesen Rechten können beispielsweise PC-Hersteller eine vereinbarte Menge (Volumen) an OEM Lizenzen herstellen und vertreiben: "Bei Volumenlizenzen gestatte die Antragstellerin ihren Großkunden, das Programm zu vervielfältigen und die Vervielfältigung zu verkaufen"



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