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04.04.2008

BSA bestätigt preo Geschäftsmodell

preo überträgt Software Lizenzen vollkommen transparent und bindet die Hersteller in die Übertragung ein.

Die Empfehlungen der BSA zum rechtssicheren Kauf und Verkauf gebrauchter Software spiegeln das Vorgehen der preo 1:1 wieder:

  • der Erwerber ist verpflichtet, sich von der Rechtmäßigkeit der Software zu überzeugen. Hierzu benötigt er Kenntnis über den ursprünglichen Nutzungsrechteinhaber, bzw. die gesammte Rechtekette.
  • nur vollständige und originale Produkte dürfen genutzt werden.
  • der Käufer sollte auf die Originallizenzvereinbarung bestehen und sich den ursprünglichen Lizenzvertrag vorlegen lassen, sowie alle Unterlagen, die die weiteren Übertragungen dokumentieren.
  • Die Lizenzvereinbarungen beinalten häufig Weitergabeklauseln, die - sofern diese rechtswirksam sind - zu beachten sind.
  • der Verkäufer darf keine Kopien der Software behalten oder verwenden.


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